Reglement

Ausleihe

In der Ludothek können Einzelpersonen, Familien, Schulen, Firmen und andere Institutionen gegen eine Gebühr Spielsachen ausleihen.


Gebühren

Für eine fixe Jahresgebühr kann eine bestimmte Anzahl Spiele und ein Fahrzeug ohne zusätzliche Gebühr ausleihen und während zwei bzw. vier Wochen behalten werden. 

Mini               3 Spiele oder Spielsachen, davon max. 1 Fahrzeug Fr. 60.-/pro Jahr 

Midi              6 Spiele oder Spielsachen, davon max. 2 Fahrzeuge Fr. 80.-/pro Jahr

Maxi             10 Spiele oder Spielsachen, davon max. 3 Fahrzeuge Fr. 100.-/pro Jahr

Gönner         einmal im Jahr 5 Spiele oder Spielsachen Fr. 30.-/pro Jahr

Einzelabo     Grundgebühr Fr. 5.-- und für jedes ausgeliehene Spiel die entsprechende Gebühr (die Spiele können nicht verlängert werden)

Die Ausleihgebühren liegen je nach Spiel zwischen CHF 1.-- bis CHF 10.--.


Ausleihdauer / Mahnungen

Ausgeliehene Spiele sind innert 4 Wochen zurückzugeben. In Ausnahmefällen beträgt die Ausleihe nur 2 Wochen. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahnung versandt:

  • 1. Mahnung nach Wochenfrist - Pauschal CHF 5.00
  • 2. Mahnung 1 Woche nach der 1. Mahnung + CHF 5.00 zusätzlich die entfallene Mietgebühr

Verlust / Beschädigung

Ausgeliehene Spiele vor dem ersten Gebrauch kontrollieren und Mängel bitte sofort und nicht erst bei der Rückgabe melden:

071 730 08 50 (Ludothek)

Für beschädigtes oder unvollständiges Spielzeug wird ein kostendeckender Betrag verlangt:

  • verlorene Spielanleitungen CHF 2.00
  • Depot pro fehlendes Spielteil CHF 5.00 (wird bei zurückbringen innert 1 Monats zurückerstattet)

Die erhobenen Gebühren werden ausschliesslich für Ersatz, Neuanschaffungen und Unkosten verwendet.


Haftung

Bei Unfällen oder Schäden durch ausgeliehene Spiele übernimmt die Ludothek keine Haftung.


Wir freuen uns über jedes ausgeliehene Spiel, das rechtzeitig, vollständig und sauber zurückkommt. Danke!